Kann ich Ledgerpilot auch mit SKR03 nutzen?
Ja – Ledgerpilot funktioniert sowohl mit SKR03 als auch mit SKR04. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Format der Buchungsdatei, sondern lediglich in den Kontonummern, die verwendet werden.
Warum ist SKR04 der Standard?
Ledgerpilot schlägt standardmäßig Konten nach SKR04 vor, weil dieser Kontenrahmen im Firmenumfeld (insbesondere bei GmbHs und Stiftungen) am weitesten verbreitet ist.
Kann ich trotzdem SKR03 verwenden?
Ja, absolut! Wer mit SKR03 arbeitet – etwa als Einzelunternehmer oder Freiberufler – kann Ledgerpilot genauso problemlos nutzen:
➡️ Im Schritt „Konfiguration DATEV-Parameter anpassen" kannst du die Konten von SKR03 eingeben.
➡️ Alternativ kann der Buchhalter die Kontonummern direkt in der erzeugten CSV- oder Excel-Datei anpassen.
Technisch identisch – nur andere Kontonummern
Die Struktur der Buchungsstapeldatei (also Spaltennamen, Kopfzeilen, Trennzeichen usw.) ist in DATEV standardisiert und identisch für SKR03 und SKR04. Nur der Inhalt – also die Kontonummern – unterscheidet sich.
Beispiel-Vergleich:
SKR03:
- Bank: 1200
- Büromaterial: 4930
SKR04:
- Bank: 1800
- Büromaterial: 6810
Fazit
Ledgerpilot ist nicht an einen bestimmten Kontenrahmen gebunden. Ob SKR03 oder SKR04 – Sie können Ihre Trading- oder Kapitaltransaktionen jederzeit DATEV-konform buchen, ohne Ihr System oder Ihren Steuerberater wechseln zu müssen.